§ 1 Geltung der Allgemeinen Stornierungsbedingungen

Diese Geschäftsbedingungen unseres Restaurants "Tobis Hüs“ sind Grundlage von Tischreservierungen. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.

 

§ 2 Verbindlichkeit der Tischreservierungen

Mit Ihrer Tischbestellung geben Sie die rechtlich bindende Erklärung ab, zum Zeitpunkt der Reservierung mit der angekündigten Personenzahl im Restaurant zu erscheinen und von den auf der Karte angebotenen Speisen und Getränken auszuwählen und zu bestellen. Mit der Tischreservierung wird somit ein Schuldverhältnis begründet.

 

§ 3 Kostenlose Stornierung

(1) Sofern Sie den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können und die Reservierung bis spätestens  60 Minuten vor dem vereinbarten Termin absagen, werden keine Stornierungsgebühren berechnet. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen raten wir Ihnen, per Email an restaurant@tobishues.de, per Telefon 04651-23111 oder höchst- persönlich im Restaurant abzusagen.

(2) Keine Gebühren entstehen ferner, soweit es uns noch möglich ist, den von Ihnen stornierten Tisch kurzfristig an andere Gäste zu vergeben.

 

§ 4 Stornierungsgebühren

Sagen Sie nicht rechtzeitig gem. § 3 Abs. 1 Ihre Tischreservierung ab oder erscheinen Sie an diesem Tag nicht zur reservierten Uhrzeit, können wir einen angemessenen Ersatz für unsere nutzlosen Aufwendungen verlangen. Diese Stornierungsgebühren betragen je angemeldetem Gast € 30,00. 

 

§ 5 Nachweis eines geringeren Schadens

Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als mit der vorstehenden Pauschale vorgesehen.

 

§ 6 Verspätetes Eintreffen im Restaurant

Verspätetes Eintreffen im Restaurant von bis zu 15 Minuten nach dem vereinbarten Termin wird toleriert und löst keinen Anspruch auf Stornierungsgebühren aus, jedoch erlischt nach 15 Minuten Ihr Anspruch auf die Reservierung. Im Falle eines verspäteten Eintreffens kontaktieren Sie unser Restaurant rechtzeitig.

 

§ 7 Erstattung zusätzlicher Aufwendungen

Soweit Sie uns beauftragt haben, zusätzliche Leistungen zu erbringen, wie etwa den Tisch besonders zu dekorieren, rechnen wir unsere Auslagen stets zusätzlich ab. Auf Wunsch erteilen wir Ihnen Auskunft und legen Nachweise vor.